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BGH, 22.07.2020 - 1 StR 115/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 264 StGB, Art. 20 Abs. 3 GG, § 473 Abs. 1, 4 StPO
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. versuchten Betruges
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 264
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. versuchten Betruges - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 22.11.2019 - 430 Js 47030/19
- BGH, 22.07.2020 - 1 StR 115/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 1 StR 115/20
Die deswegen veranlasste Kompensationsentscheidung trifft der Senat, wozu er berechtigt ist (…vgl. Beschluss vom 1. August 2018 - 5 StR 320/18 Rn. 3 mwN), selbst und stellt auf der Grundlage der Vollstreckungslösung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 135 ff.) fest, dass zwei Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer als vollstreckt gelten. - BGH, 18.02.2015 - 2 StR 523/14
Verkannte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (der Justiz zurechenbare …
Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 1 StR 115/20
Der Umstand, dass sich der Angeklagte zu dieser Zeit nicht in Haft befunden hat, rechtfertigt es nicht, eine beim Landgericht anhängige Strafsache eine solch lange Zeit - zwei Jahre und fünf Monate - unbearbeitet zu lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 2 StR 523/14 Rn. 3). - BGH, 01.08.2018 - 5 StR 320/18
Ersatzloser Wegfall der nicht hinreichend bestimmten Einziehungsentscheidung; …
Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 1 StR 115/20
Die deswegen veranlasste Kompensationsentscheidung trifft der Senat, wozu er berechtigt ist (vgl. Beschluss vom 1. August 2018 - 5 StR 320/18 Rn. 3 mwN), selbst und stellt auf der Grundlage der Vollstreckungslösung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 135 ff.) fest, dass zwei Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer als vollstreckt gelten. - BGH, 19.08.2015 - 1 StR 308/15
Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Nachholung durch …
Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 1 StR 115/20
b) Der dargelegte Verfahrensgang ergibt sich aus den Urteilsgründen selbst und ist daher auf die Sachrüge zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - 1 StR 308/15 Rn. 2).
- BGH, 28.11.2023 - 3 StR 377/23
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK ; …
Der als Begründung für die Verfahrensdauer im Wesentlichen herangezogene Umstand, dass andere Haftsachen vorrangig zu bearbeiten seien, rechtfertigt gegenüber dem Angeklagten keine verzögerte Sachbehandlung (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 1 StR 115/20, juris Rn. 5 mwN; BVerfG…, Beschluss vom 21. September 2023 - 2 BvR 825/23, NJW 2023, 3487 Rn. 36).